Sie haben Fragen?
Hier sollten Sie in der Regel die passende Antwort finden
Falls nicht, schreiben Sie uns einfach eine Email oder rufen Sie uns an.
Wir helfen gerne weiter.
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Sie brauchen nur für jede Stunde an uns zu zahlen, die unser Mitarbeiter bei Ihnen tatsächlich gearbeitet hat. Wir sind für die Entlohnung unserer Mitarbeiter im Falle von Urlaub, Krankheit oder sonstigen Fehltagen zuständig. Das Risiko tragen wir.
Seit dem 01.04.2017 ist die Höchstüberlassungsdauer in der Arbeitnehmerüberlassung per Gesetz auf maximal 18 Monate begrenzt.
Ja. Darüber hinaus unterliegen wir durch die Vorschriften des AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) viel strengeren Kontrollen.
gewerbliche Fachkräfte wie z.B. Industriemechaniker aller Fachrichtungen, Elektroinstallateure, Energieelektroniker, Schweißer, Dreher, Maler, Lackierer, ect. gewerbliche Hilfskräfte wie z.B. Maschinenbediener, Lagerarbeiter, Produktionsmitarbeiter, Staplerfahrer, ect. kaufmännisches Personal wie z.B. Bürokaufleute, Buchhalter, Speditionskaufleute, Sekretärinnen, Sachbearbeiter aller Fachrichtungen, ect. technisches Personal wie z.B. Techn. Zeichner, Techniker und Ingenieure aller Fachrichtungen, Konstrukteure, ect. medizinisches & pflegerisches Personal wie zB. Gesundheitspfleger, Altenpfleger, Pflegehelfer,Pflegedienstleiter,Wohnbereichsleiter. MTA und PTA
Ja, die Firma METEKA verfügt über die unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung und die unbefristete Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung.
Ja. Innerhalb eines Tages haben Sie ein Zurückweisungsrecht. Für diese Stunden brauchen Sie nicht zu zahlen.