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Hier sollten Sie in der Regel die passende Antwort finden
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Wir helfen gerne weiter.
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Sollten Sie momentan kein passendes Stellenangebot in unserer Datenbank finden, haben Sie die Möglichkeit uns eine Initiativbewerbung zu schicken. Benutzen Sie einfach unser Initiativbewerbungsformular.
Arbeitnehmerüberlassung heißt, dass Sie als Mitarbeiter unseres Unternehmes bei einem anderen Unternehmen auf Zeit tätig sind. z.B.: Sie können für 3 Monate bei der Firma Müller arbeiten und danach z.B. für eine weiteren begrenzten Zeitraum bei der Firma Meier. Sie haben dabei die Möglichkeit, von unseren Auftraggebern in ein Beschäftigungsverhältnis dort übernommen zu werden.
Nein! Arbeit im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bietet Beschäftigungsformen im Rahmen von Vollzeit- oder Teilzeitarbeit. Die Verträge werden gemäß der vorherigen Absprache mit dem Bewerber als befristete oder unbefristete Arbeitsverhältnisse angeboten.
Ja! Somit haben Sie die Möglichkeit für einen befristeten Zeitraum z.B. für 9 Monate bei uns ein Arbeitsverhältnis einzugehen.
Sie erhalten von uns einen Arbeitsvertrag, mit allen Rechten und Pflichten. Somit erhalten Sie von uns als Ihr Arbeitgeber auch den Lohn. Darüber hinaus haben Sie selbstverständlich Anspruch auf bezahlten Urlaub und auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Durch Tarifvertrag ist das Arbeitsverhältnis reglementiert.
Nein, auch wenn wir nicht sofort einen neuen Einsatz für Sie haben, werden Sie nicht entlassen, da wir Sie für einen späteren Einsatz wieder brauchen.
Selbstverständlich bekommen Sie in diesem Fall Ihren vertraglich vereinbarten Lohn weiter gezahlt.
Selbstverständlich beschäftigen wir ausländische Mitbürger. Jedoch ist es aufgrund der wechselnden Einsätze notwendig über ausreichende Deutschkenntnisse zu verfügen. Außerdem benötigen Sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis und eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis.
Durch unsere regionale Anbindung können die Mitarbeiter in den meisten Fällen ortsnah eingesetzt werden.
Sollte es nicht möglich sein die angebotene Arbeitsstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln problemlos zu erreichen, bieten wir einen hauseigenen Fahrdienst an.
Bei entsprechender Qualifizierung, Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit besteht grundsätzlich die Möglichkeit nach einem vertragsmäßig vereinbarten Zeitraum vom Kunden übernommen zu werden. In diesem Bereich ist METEKA eines der führenden Unternehmen.
Ja, die Firma METEKA verfügt über die unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung und die unbefristete Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung.
Vollständig! Die soziale Absicherung ist genau so gewährleistet, wie bei jedem anderen Arbeitverhältnis. Ebenso sind Sie durch die Berufsgenossenschaft gegen Arbeitsunfälle versichert. Zeitarbeit genießt sogar einen besonderen Schutz durch das so genannte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Darüber hinaus genießen unsere Mitarbeiter eine tarifvertragliche Absicherung.